Eine KI-Richtlinie bis zum Vorstandsbeschluss führen
Die Aufgabe
Ein liegt vor. Was fehlt, ist der Weg vom Entwurf zu einer Regel, an die sich jemand halten muss.
die Richtlinie ist beschlossen und gilt an allen Standorten des Verbands
Klassen von KI-Anwendungen mit jeweils eigenen Regeln: integriert, bereitgestellt, öffentlich zugänglich
Dokumente mit verschiedenen Aufgaben: die Richtlinie erklärt, die Dienstanweisung verpflichtet
Kurz zum Kunden
Regionalverband der Wohnungswirtschaft, zentrale Anlaufstelle für seine Mitgliedsunternehmen in zwei Bundesländern. Er ist damit mehr als eine : Der Verband prüft die Jahresabschlüsse seiner Mitglieder, berät sie steuerlich und vertritt sie politisch — drei Leistungsbereiche unter einem Dach, mit sehr unterschiedlichen Anforderungen an Sorgfalt, Nachvollziehbarkeit und Tempo. Wer hier eine Technologie einführt, führt sie in drei verschiedene Berufswelten gleichzeitig ein.
Unsere Lösung
Nicht alle KI-Werkzeuge sind gleich gefährlich. Wer sie gleich behandelt, verbietet entweder zu viel oder erlaubt zu viel.
Die Aufgabe
Im Verband liegt bereits ein Entwurf für eine Richtlinie zur Nutzung von KI-Anwendungen. Das ist der übliche Stand in Organisationen, die das Thema ernst nehmen: Jemand hat sich hingesetzt und aufgeschrieben, was gelten soll. Und dort bleibt es dann liegen. Der Grund ist selten der Text. Eine solche Regel berührt Datenschutz, IT-Sicherheit, Personalvertretung, Berufsrecht und die Fachbereiche, und jede dieser Seiten hat ein berechtigtes Interesse, das den anderen widerspricht. Wer den Ausgleich nicht organisiert, bekommt entweder eine Richtlinie, die alles verbietet und deshalb umgangen wird, oder eine, die nichts regelt und deshalb nichts nützt. Hinzu kommt hier eine Besonderheit: Der Verband prüft Jahresabschlüsse. Was seine Mitarbeitenden mit KI tun dürfen, ist keine reine Hausfrage, sondern berührt die Verlässlichkeit einer Prüfungsleistung. Der Auftrag ist deshalb, den Entwurf zu bewerten, die Abstimmung zu führen und daraus etwas zu machen, das beschlossen wird.
Unser Ansatz
Drei Klassen statt einer Regel. Die integrierte Funktion im Aktenprogramm, das vom Haus bereitgestellte Werkzeug und der frei zugängliche Dienst im Netz sind völlig verschiedene Dinge, auch wenn überall KI darinsteckt. Sie in einer Regel zu behandeln, führt zwangsläufig zu einer Regel, die für zwei der drei falsch ist. Mit der Dreiteilung lässt sich das Erlaubte großzügig fassen, wo es verantwortbar ist, und eng, wo es nötig ist — und beides wird begründbar.
Nicht der Text ist die Arbeit, sondern die Abstimmung. Ein Entwurf lag vor; was fehlte, war der Ausgleich zwischen Datenschutz, IT, Fachbereichen und Leitung. Diese Runden zu moderieren ist die eigentliche Leistung, und sie lässt sich nicht schreiben, sondern nur führen. Eine Richtlinie, die aus einer solchen Abstimmung hervorgeht, wird beschlossen. Eine, die ein Einzelner formuliert hat, zirkuliert.
Erlauben ist das Ziel, nicht verbieten. Eine Richtlinie, die im Ergebnis alles untersagt, erzeugt keine Sicherheit, sondern Schatten-Nutzung: Die Werkzeuge werden trotzdem verwendet, nur unbeobachtet. Deshalb steht am Anfang dieses Dokuments die Absicht, den Einsatz zulässig zu machen — und erst danach die Grenzen. Das ist kein Stilmittel. Es entscheidet darüber, ob die Belegschaft die Regel als Schutz oder als Misstrauen liest.
Eine Richtlinie regelt, eine Dienstanweisung verpflichtet. Die beiden Dokumente haben verschiedene Aufgaben und verschiedene Adressaten. Die Richtlinie erklärt und begründet, sie ist der Orientierungsrahmen. Die Dienstanweisung macht daraus eine arbeitsrechtlich wirksame Vorgabe. Wer nur das erste hat, hat eine Empfehlung.
Mit eingebauter Verfallsklausel. Die Rechtslage zu KI verändert sich schneller als die meisten Hausregeln. Deshalb behält der Verband sich ausdrücklich vor, die Richtlinie jederzeit anzupassen. Das klingt nach einer Formalie und ist eine Haltung: Ein solches Dokument darf nicht in dem Anspruch geschrieben werden, für die nächsten fünf Jahre zu gelten, sonst wird es beim ersten Rechtsakt unbrauchbar und niemand traut sich, es anzufassen.
Das Ergebnis
Eine beschlossene Richtlinie, die an allen Standorten des Verbands gilt, und eine Dienstanweisung, die sie in den Arbeitsalltag übersetzt.
Der Kern der Richtlinie ist eine Einteilung, die den Streit auflöst: Sie unterscheidet drei Klassen von KI-Anwendungen mit jeweils eigenen Regeln — KI-Funktionen, die in ohnehin genutzter Fachsoftware stecken und uneingeschränkt verwendet werden dürfen; zentral bereitgestellte und verwaltete Werkzeuge, in die im zugelassenen Rahmen auch betriebliche und personenbezogene Daten eingegeben werden dürfen; und öffentlich verfügbare Dienste, für die enge Grenzen gelten.
Dazu kommen die Regelungen zur Datenschutz-Grundverordnung, ein ausdrückliches Verbot der Eingabe personenbezogener und geschäftlicher Daten in die dritte Klasse, Vorgaben zur Kontoführung mit dienstlichen Adressen und eine Anlage, die die Werkzeuge der zweiten und dritten Klasse einzeln aufführt. Die Richtlinie enthält außerdem eine Änderungsklausel — sie ist ausdrücklich als Dokument angelegt, das der Rechtslage folgt und nicht ihr vorauseilt.
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