Den Klinikneubau KI-tauglich planen
Die Aufgabe
Was in der Ausführungsplanung fehlt, kostet später ein Vielfaches. Ein Datenpunkt im Leistungsverzeichnis kostet fast nichts.
die Sensorik- und Datenanforderungen sind in Planungsunterlagen und Leistungsverzeichnisse eingegangen, statt später nachgefordert zu werden
Arbeitspakete von der Sichtung der Planungsunterlagen bis zur Abschlussdokumentation
Planungsbeteiligte, mit denen die Schnittstellen geklärt wurden: Projektsteuerung, Generalplaner, Fachplaner und der Betriebsdienstleister
Kurz zum Kunden
Kommunales Großklinikum, das größte Krankenhaus seiner Region und Versorger für rund anderthalb Millionen Menschen. Der technische Betrieb liegt beim eigenen Facility Management: Raumluft, Wärme, Kälte, Strom, Medizintechnik-Umfeld — Anlagen, deren Ausfall keine Unbequemlichkeit ist, sondern ein Versorgungsproblem. Das Haus entwickelt gerade einen neuen Gebäudeteil und hat sich vorgenommen, sein Facility Management nicht nebenbei zu digitalisieren, sondern als eigenes Vorhaben — mit Künstlicher Intelligenz von Anfang an im Entwurf und nicht als Aufsatz.
Unsere Lösung
Ein Datenpunkt ist im Leistungsverzeichnis fast umsonst und nach der Inbetriebnahme teuer. Deshalb entscheidet sich KI im Gebäudebetrieb in der Bauplanung.
Die Aufgabe
Aus einer Analyse des Instandhaltungsprozesses ist klar geworden, woran KI im Gebäudebetrieb am häufigsten scheitert, und es ist nicht das Modell. Es fehlen schlicht die Sensoren und die Datenpunkte. Eine Auswertung kann nur so gut sein wie die Datenlage, auf der sie arbeitet. Gleichzeitig ist ein neuer Gebäudeteil in der Ausführungsplanung — also in genau dem Fenster, in dem sich das kostenlos entscheiden lässt. Ein zusätzlicher Datenpunkt, der ohnehin kommunikativ verfügbar ist und nur freigeschaltet werden muss, kostet einen Bruchteil eines nachträglich eingebauten Sensors. Nach der Inbetriebnahme kehrt sich das Verhältnis um. Die Aufgabe ist deshalb terminlich hart und organisatorisch unbequem: die Anforderungen des künftigen KI-Systems in die laufende Planung eines Konsortiums einzubringen, das aus Projektsteuerung, Generalplaner, Fachplanern und dem Betriebsdienstleister besteht und seine eigene Taktung hat.
Unser Ansatz
Der einzige billige Zeitpunkt ist jetzt. Solange geplant wird, ist ein zusätzlicher Datenpunkt eine Zeile im Leistungsverzeichnis. Nach der Abnahme ist er eine Baustelle im laufenden Krankenhausbetrieb, mit Zugang zu Technikräumen, Stillständen und Sonderfreigaben. Deshalb war dieses Projekt terminlich getrieben und nicht inhaltlich: Es musste in das Planungsfenster passen, das sich nicht verschieben lässt.
Wir planen mit, wir planen nicht anstelle. Die Übersetzung fachlicher Anforderungen in Komponenten und Positionen bleibt beim Fachplaner, der dafür ausgebildet und haftbar ist. Unser Beitrag ist die qualitative Beschreibung dessen, was ein späteres KI-System an Daten braucht — und die Hartnäckigkeit, diese Beschreibung so lange durch die Abstimmungsrunden zu tragen, bis sie in der Ausschreibung steht. Diese Rollenteilung ist die Bedingung dafür, dass ein Planungskonsortium einen zusätzlichen Beteiligten überhaupt akzeptiert.
Der Unterschied zwischen freischalten und nachrüsten ist der ganze Verhandlungshebel. Viele Datenpunkte sind in modernen Anlagen technisch längst vorhanden und müssen nur kommunikativ zugänglich gemacht werden; andere brauchen tatsächlich neue Sensorik. Zwischen beiden liegt in der Größenordnung ein Faktor. Deshalb wurde für jede Anlagengruppe geprüft, welche Größen ohnehin da sind — und die Liste der wirklich neuen Punkte damit kurz und begründbar gehalten. Wer diese Unterscheidung nicht macht, argumentiert gegen ein Budget statt für eine Datenlage.
Ein Anwendungsfall als Maßstab, damit die Anforderungen nicht abstrakt werden. Eine Liste gewünschter Datenpunkte lässt sich beliebig verlängern und wird genau deshalb gestrichen. Ein benannter Anwendungsfall — hier die Unterstützung von Inspektionsrundgängen — zwingt zu der Frage, welcher Punkt wofür gebraucht wird. Damit ist jede Position begründbar, und das ist in einer öffentlichen Ausschreibung nicht Kür, sondern Voraussetzung.
Planung und Systemkonzeption liefen parallel und speisten sich gegenseitig. Erkenntnisse aus der Konzeption des Zielsystems flossen zurück in die Definition der Sensorik, während die planerischen Randbedingungen bestimmten, was das Zielsystem überhaupt annehmen darf. Nacheinander hätte beides nicht funktioniert: Ein fertiges Systemkonzept käme für die Ausschreibung zu spät, eine fertige Planung ließe dem System keine Wahl mehr.
Das Ergebnis
Sensorik- und Datenanforderungen, die in Planungsunterlagen und Leistungsverzeichnisse eingegangen sind, erarbeitet in sechs Arbeitspaketen.
Zuerst die Sichtung und Strukturierung der Planungsunterlagen: vorhandene Datenpunkte, Verkabelungs- und Verteilerstrukturen, daraus eine strukturierte Ausgangsbasis. Dann die Schnittstellenklärung mit allen Beteiligten in Koordinations- und Fachworkshops, mit festgelegten Zuständigkeiten, Datenformaten und Anschlussstellen. Darauf die eigentliche Arbeit: die Definition zusätzlicher Datenknoten und Sensoranschlüsse für das künftige System, verortet in der Planung, mit dokumentierten Anforderungen an Verkabelung, Energieversorgung und Schnittstellen.
Diese Anforderungen sind anschließend in technische Beschreibungen für die Ausschreibung übersetzt und auf fachliche Vollständigkeit geprüft worden. Dazu laufende Qualitätssicherung zwischen Planung, Ausschreibung und konzeptionellem Zielbild, eine Abschlussdokumentation mit den konsolidierten Anforderungen und die Projektsteuerung über die gesamte Laufzeit. Als Maßstab dient durchgehend ein konkreter Anwendungsfall — die Unterstützung von Inspektionsrundgängen —, damit die Anforderungen nicht abstrakt bleiben.
Ergänzend ist eine anlagenweise Aufstellung der Datenanforderungen für vorausschauende Instandhaltung entstanden, geordnet nach Kostengruppen von der Wärmeversorgung über die Raumlufttechnik bis zu Kälte- und Elektroanlagen.
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